Teilnahmebedingungen
- Der Team-Captain ist verantwortlich für sein Team. Er verpflichtet sich, alle Teilnehmer/innen seiner Mannschaft über die Teilnahmebedingungen, die Turnierregeln, den Haftungsausschluss und die Sicherheitsbelehrung zu informieren. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und der Sicherheitsbestimmungen.
- Alle Teilnehmer der Grafschafter Teamchallenge treten ihre Rechte in Bezug auf die eingesendeten Beiträge zur Grafschafter Teamchallenge in Form von Bild- und Tonmaterialien, sowie geistigem Eigentum an die Organisatoren ab. Diese werden zu Promo- und Werbezwecken genutzt. Bei eingesendeten Konzepten liegt die Nutzung bei den Organisatoren. Die Teilnehmer treten jegliches Vergütungsrecht und Aufwandsentschädigung ab.
- Die Organisatoren behalten sich die alleinige Wertung der einzelnen Challenge, sowie die Ernennung von Jurys zur Bewertung von Challenges vor.
- Ein Team besteht aus mindestens 6 Personen, jede teilnehmende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Jedes Team hat einen Teamcaptain zu bestimmen, welcher die Anmeldung durchführt. Hierfür wird der Teamname, Vor- und Nachname jedes Teammitglieds sowie eine Mailadresse des Teamcaptain benötigt. Eine nachträgliche Änderung der Teilnehmerliste oder etwaiger Angaben ist nur nach Rücksprache mit den Organisatoren zulässig.
- Zur Teilnahme wird ein Startgebühr erhoben, diese beträgt pro Teilnehmer 5€. Die Startgebühr wird gesammelt von Teamcaptain gezahlt. Jedes Team erhält im Gegenzug ein Starterset und ist berechtigt an der Grafschafter Teamchallenge teilzunehmen. Die Nutzung der Aufkleber geschieht auf eigene Verantwortung. Die Organisatoren sehen von jeglicher Benutzung in Zusammenhang mit Vandalismus ab.
- Eine Barausschüttung der Gewinne ist nicht möglich. Ein Anspruch auf die Ausschüttung von Preisen besteht nicht.
- Teilnehmer an der Grafschafter Teamchallenge dürfen bei nicht mehr als zwei Teams partizipieren.
- Die Organisatoren erhalten sich die Optionen frei Challenges vor oder während der Durchführung anzupassen.
- Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Betrugsversuchen oder rassistischen, diskriminierenden Äußerungen/Beiträgen behalten sich die Organisatoren vor die Teams ohne Wertung und jeglicher Erstattung zu disqualifizieren.
- Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere in Fällen von höherer Gewalt.
- Die Coronaschutz-Verordnung des Landes Niedersachsen in der jeweils geltenden Fassung ist von den Teilnehmern zu jeder Zeit einzuhalten.
- Die Versicherung ist Sache der einzelnen Teilnehmer/innen. Der Veranstalter, die beteiligten Organisationen und dessen Helfer übernehmen keinerlei Haftung. Der Veranstalter weist darauf hin, dass jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teilnimmt. Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer bestätigt seine körperlichen und geistigen Voraussetzungen in Bezug auf die Grafschafter Teamchallenge. Jeder Teilnehmer versichert sich an geltende Gesetze zu halten. Im Zweifel ist ein Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Jeder Teilnehmer hat sicherzustellen einen geeigneten Versicherungsschutz in ausreichender Höhe vor zu Weisen. Bei Fehlverhalten ist der Veranstalter auf erstes Anfordern vom Teilnehmer freizustellen.
- Die vom Veranstalter durchgeführte Veranstaltung und ihre Print- und Onlinematerialien sind geistiges Eigentum der Veranstalter. Diese dürfen nicht ungefragt von Dritten genutzt werden. Ausgenommen hiervon ist das Starterpaket.
- (1) Der Veranstalter haftet gegenüber den Teams und Teilnehmern in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Veranstalter – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.